Bundesliga-Livesignale: Zuständigkeit des Kartellgerichts bei Urheberrechtsstreit
Zuständigkeit • Kartellgericht • Kartellrechtliche Vorfrage • Öffentliche Wiedergabe • Urheberrecht
AG Kassel, Urteil vom 04.07.2017 – 410 C 3394/15, Kartellrechtliche Vorfrage
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Das Kartellgericht ist auch zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000 € liegt.
2. Eine Rechtsstreitigkeit um Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung kann in die ausschließliche Zuständigkeit des Kartellgerichts gemäß § 87 GWB fallen, wenn der Schadensersatzanspruch von der kartellrechtlichen Frage abhängt, ob die Erteilung einer Lizenz missbräuchlich i. S. von § 19 GWB ist.
3. Wer die ausschließlichen Nutzungsrechte an der öffentlichen Wiedergabe der im Auftrag des Ligaverbandes produzierten und von der DFL im Auftrag des Ligaverbandes vermarkteten Livesignale von Fußball-Bundesligaspielen innehat, ist auf einem eng begrenzten Markt beherrschend.
(LS von der Redaktion formuliert)
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
§ 97 Abs. 2 UrhG
§§ 19, 87 Satz 2 GWB
Sachverhalt
Die Klägerin begehrt Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung.
Die Klägerin