WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Selektive Vertriebssysteme: Mehr Klarheit dank des Coty-Urteils

Selektive Vertriebssysteme: Mehr Klarheit dank des Coty-Urteils

Dr. Petra Linsmeier / Kathrin Haag

Selektive Vertriebssysteme erfreuen sich im Internetzeitalter großer Beliebtheit. Über die Grenzen ihrer kartellrechtlichen Zulässigkeit wird bis heute gestritten. Dank des Coty-Urteils des EuGH ist die Rechtslage nun klarer: Der EuGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung. Selektive Vertriebssysteme fallen danach – wenn sie bestimmte Anforderungen (die sog. „Metro-Kriterien“) erfüllen – schon nicht unter Art. 101 Abs. 1 AEUV. Drittplattformverbote in selektiven Vertriebssystemen sind außerdem zum Schutz des Markenimages zulässig, wenn der Hersteller einen Vertrieb über diese Plattformen nicht zugelassen hat. Auch nach dem Coty-Urteil verbleiben allerdings offene Fragen, insbesondere, ob diese Entscheidung nur für Hersteller von Luxusgütern gelten soll. Nach Auffassung der Verfasser wäre diese Auslegung falsch. Für hochwertige Verbrauchsgüter müssen dieselben Grundsätze gelten. Entscheidend ist, wie ein Hersteller seinen Vertriebsweg definiert.

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