WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Fünf Fragen an Markus Kürten

Fünf Fragen an Markus Kürten

Dr. Markus A. Kürten

Dr. Markus A. Kürten
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Der EuGH hat das Drittplattformverbot in selektiven Vertriebssystemen für Luxusparfums gebilligt. Ist das Coty -Urteil nun der erhoffte „big point“ für Markenhersteller?

Es ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für mich ist es ein fundamentales Recht, durch den Vertrieb selbst darüber zu bestimmen, wo und wie die eigenen Produkte verkauft werden; natürlich immer in den Grenzen zulässigen Wettbewerbs. Um ehrlich zu sein, freut mich auch das Signal an das Bundeskartellamt, dessen sehr eigene Linie dann doch etwas „hart am Wind“ war. In vielen Diskussionen mit Kollegen aus anderen Mitgliedstaaten hatte ich stets größte Probleme, meine Kartellbehörde und deren Ansicht zu erläutern.

In Coty ging es um Luxusparfums, die Organisation des Onlinevertriebs ist aber ja für alle Hersteller ein Riesenthema. Wie ziehen Sie die Linie zwischen Luxusprodukten mit Prestigecharakter und anderen?

Liest man Coty aufmerksam, geht es