WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Hotelbuchungsplattformen: Expedia darf Preisparitätsklausel durchsetzen
Preisparitätsklausel • Handelsvertretervertrag • Hotelbuchungsportal • Plattformökonomie • Netzwerkeffekte • Oligopol

Hotelbuchungsplattformen: Expedia darf Preisparitätsklausel durchsetzen

Preisparitätsklausel • Handelsvertretervertrag • Hotelbuchungsportal • Plattformökonomie • Netzwerkeffekte • Oligopol

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2017 – VI-U(Kart) 5/17, Expedia

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die enge wie die weite Paritätsklausel unterfallen dem Anwendungsbereich der Vertikal-GVO.

a) Für die Anwendbarkeit der Vertikal-GVO ist nicht die Vermittlungsleistung des Hotelportalbetreibers, sondern die jeweilige Hoteldienstleistung der vertragsgebundenen Hotelunternehmen in den Blick zu nehmen.

b) Abnehmer i. S. einer Vertriebskette nach Art. 1 Abs. 1 lit. b) Vertikal-GVO ist auch der Handelsvertreter, der – wie der typische Hotelportalbetreiber – für eine Vielzahl von unterschiedlichen Geschäftsherren tätig ist.

c) Die enge und die weite Paritätsklausel betreffen die Bedingungen, zu denen die beteiligten Unternehmen die Vertragsware oder Vertragsdienstleistung beziehen, verkaufen oder weiterverkaufen können.

Die Vertragspflicht des gebundenen Hotels zur Gleichbehandlung begrenzt seinen Handlungsspielraum beim Absatz der Hoteldienstleistungen über die betreffende Portalseite