Milchandienungspflichten: Verbandsstrafe durch Genossenschaft gemäß § 28 GWB freigestellt
Verbandsstrafe • Freistellung • Landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe • Genossenschaft • Agrarkartellrecht
BGH, Beschluss vom 27.06.2017 – II ZR 5/16, Verbandsstrafe
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Die der Genossenschaft obliegende Ermittlung der Grundlagen für eine Verbandsstrafe, die in ihren Grundzügen und auch hinsichtlich der Höchstgrenze in der Satzung selbst geregelt ist, kann auf ein Regelwerk unterhalb der Satzung gestützt werden (hier Bestimmung in der Milchlieferordnung zur Schätzung der satzungswidrig nicht an die Genossenschaft abgelieferten Milch).
2. Entscheidend für die Festsetzung der Verbandsstrafe sind das zum Zeitpunkt der Verletzung der Pflichten aus der Satzung anzuwendende Satzungsrecht und die entsprechenden Strafbestimmungen.
(LS des Gerichts)
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
§ 25 BGB
§ 18 GenG
§ 28 GWB
Sachverhalt
Die Klägerin macht mit ihrer Klage restliche Vergütung für Milchlieferungen geltend, die zwischen den Parteien außer Streit steht. Allein in Streit steht die von der Beklagten erklärte Hauptaufrechnung mit einer von ihr