WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Anmeldepflicht bei Joint Ventures: Wechsel von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle
GU • Fusionskontrollverordnung • Gemeinsame Kontrolle • Zusammenschluss • Wirtschaftliche Einheit

Anmeldepflicht bei Joint Ventures: Wechsel von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle

GU • Fusionskontrollverordnung • Gemeinsame Kontrolle • Zusammenschluss • Wirtschaftliche Einheit

EuGH, Urteil vom 07.09.2017 – Rs. C-248/16, Austria Asphalt

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20.01.2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“) ist dahin auszulegen, dass infolge einer Änderung der Art der Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle nur dann ein Zusammenschluss bewirkt wird, wenn das daraus hervorgegangene Gemeinschaftsunternehmen auf Dauer alle Funktionen einer selbstständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt.

(Beantwortung der Vorlagefrage)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

Art. 3 VO 139/2004

Sachverhalt

1

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20.01.2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG- Fusionskontrollverordnung“) (…).

2

Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Austria Asphalt GmbH & Co. OG (im Folgenden: Austria