WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Intel-Rabatte: EuG muss ökonomische Einwände genauer prüfen
Marktbeherrschende Stellung • AEC-Test • Treuerabatte • Effizienzgewinne • Zuständigkeit • Auswirkungsprinzip

Intel-Rabatte: EuG muss ökonomische Einwände genauer prüfen

Marktbeherrschende Stellung • AEC-Test • Treuerabatte • Effizienzgewinne • Zuständigkeit • Auswirkungsprinzip

EuGH, Urteil vom 06.09.2017 – Rs. C-413/14 P, Intel

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die Zuständigkeit der Kommission für einen Verstoß gegen Kartellrecht ist gegeben, wenn das Verhalten qualifizierte Auswirkungen in der Union hat.

2. Ein global wettbewerbswidriges Verhalten kann nicht künstlich nach seinen Auswirkungen in einzelnen Regionen aufgespalten werden.

3. Die Kommission hat die Pflicht, jede Befragung auf Grundlage von Art. 19 VO 1/2003 aufzuzeichnen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist aber nur beachtlich, wenn dadurch Verteidigungsmöglichkeiten des Unternehmens tatsächlich eingeschränkt werden.

4. Die Kommission ist im Fall des Verdachts einer rabattbasierten Verdrängungsstrategie verpflichtet, das Ausmaß der beherrschenden Stellung des Unternehmens auf dem maßgeblichen Markt, den Umfang der Markterfassung, die Bedingungen und Modalitäten der Rabattgewährung, die Dauer und die Höhe dieser Rabatte und das Vorliegen einer eventuellen Strategie zur Verdrängung der