WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Unterschiedliche Wellenlänge: Keine unbillige Behinderung durch Frequenzwechsel
Frequenzwechsel • Hörfunk • RStV • Marktabgrenzung • Unbillige Behinderung

Unterschiedliche Wellenlänge: Keine unbillige Behinderung durch Frequenzwechsel

Frequenzwechsel • Hörfunk • RStV • Marktabgrenzung • Unbillige Behinderung

OLG München, Urteil vom 27.07.2017 – U 2879/16 Kart, Frequenzwechsel

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. In der Ausstrahlung eines werbefreien Hörfunkprogramms auf UKW-Frequenzen durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt liegt regelmäßig keine geschäftliche Handlung i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG.

2. Die Vorschriften des § 11c Abs. 2 Satz 6 und des § 19 Satz 3 RStV stellen ebenso wenig Marktverhaltensregelungen i. S. des § 3a UWG dar wie der rundfunkrechtliche Grundversorgungsauftrag.

3. Bietet eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ihren Hörern ein werbefreies Rundfunkprogramm in Erfüllung ihres rundfunkrechtlichen Grundversorgungsauftrags, also aus nichtwirtschaftlichen Gründen, kostenlos an, so nimmt sie nicht an einem kartellrechtlich relevanten „Hörermarkt“ teil.

(LS des Gerichts)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

Art. 2 Abs. 4 BayRG

§ 11c Abs. 2 Satz 6

§ 19 Satz 3 RStV

§§ 3, 3a UWG

§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB

Sachverhalt

1

Die Parteien streiten um die lauterkeits- und