WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
ASICS-Entscheidung bestätigt: Komplettverbot von Preisvergleichsportalen unzulässig
Akteneinsicht • Preisvergleichsportalverbot • Internetökonomie • Trittbrettfahrerproblematik • Vertikal-GVO • Äquivalenzprinzip • Pierre Fabre • Selektiver Vertrieb

ASICS-Entscheidung bestätigt: Komplettverbot von Preisvergleichsportalen unzulässig

Akteneinsicht • Preisvergleichsportalverbot • Internetökonomie • Trittbrettfahrerproblematik • Vertikal-GVO • Äquivalenzprinzip • Pierre Fabre • Selektiver Vertrieb

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2017 – VI-Kart 13/15 (V), Asics-Vertriebssystem

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Gesichtspunkte einer intensiven Produktberatung sowie der Qualität des eigenen Services können das Verbot der Nutzung von Preisvergleichsmaschinen nicht rechtfertigen. Die pauschale Untersagung der Nutzung von Preisvergleichsportalen kann schlechterdings keine zulässige Qualitätsanforderung an den selektiven Vertrieb von Markenprodukten darstellen.

(LS von der Redaktion formuliert)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

Art. 101 Abs. 1 AEUV

Art. 4 Buchst. c Vertikal-GVO

§ 1 GWB

Sachverhalt

3

Die Betroffene (fortan auch: B… Deutschland) ist die deutsche Tochtergesellschaft der B… Europe B.V., die ihrerseits zur B… Corporation mit Sitz in … gehört. Die B… Corporation produziert Sportschuhe, Sporttextilien und Sport-Accessoires, vor allem im Bereich des Laufsports. Der Vertrieb dieser Artikel erfolgt in Deutschland durch die Betroffene über eigene stationäre Geschäfte,