WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Aufgreifermessen: Kommission geht nicht gegen angebliche Missbräuche von rechtlichen Verfahren vor
Präklusion • Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung • Abgestimmte Verhaltensweisen • Ermessen • Pflanzenschutzmittel • Parallelimporte • Missbrauch rechtlicher Verfahren

Aufgreifermessen: Kommission geht nicht gegen angebliche Missbräuche von rechtlichen Verfahren vor

Präklusion • Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung • Abgestimmte Verhaltensweisen • Ermessen • Pflanzenschutzmittel • Parallelimporte • Missbrauch rechtlicher Verfahren

EuG, Urteil vom 16.05.2017 – T-480/15, Agria Polska

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Zum Missbrauch rechtlicher Verfahren als Verstoß gegen Art. 102 AEUV nach ITT Promedia und AstraZeneca.

2. Der Kommission steht bei der Behandlung von Beschwerden ein weites Ermessen zu. Dieses Ermessen ist jedoch nicht unbegrenzt; sie hat sich in jedem Fall ein Urteil über die Schwere und Dauer der Beeinträchtigungen des Wettbewerbs und deren fortdauernde Wirkungen zu bilden und die Gründe detailliert darzulegen.

3. Die nationalen Gerichte, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Unionsrecht anzuwenden haben, müssen die volle Wirkung und effektive Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln sicherstellen und die Rechte schützen, die das Unionsrecht dem Einzelnen verleiht.

4. Der Umstand, dass das vorgeworfene, wettbewerbswidrige Verhalten in mehreren Mitgliedstaaten stattgefunden hat, reicht allein nicht aus, um die Eröffnung einer Untersuchung durch die Kommission zu rechtfertigen.

(LS von der