WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Personalia: Neue Beschlussabteilung im Kartellamt; Mundt bleibt ICN-Vorsitzender
Bundeskartellamt • Verbraucherschutz • GWB-Novelle • International Competition Network

Personalia: Neue Beschlussabteilung im Kartellamt; Mundt bleibt ICN-Vorsitzender

Bundeskartellamt • Verbraucherschutz • GWB-Novelle • International Competition Network

Bundeskartellamt, vom , Organigramm vom 17.07.2017, Pressemitteilungen vom 12.06.2017 und vom 16.05.2017

Das BKartA hat durch die 9. GWB-Novelle gem. § 32e Abs. 5 GWB die Befugnis erhalten, verbraucherrechtliche Sektoruntersuchungen durchzuführen. Gemäß § 90 Abs. 6 GWB kann sich das Amt zudem an zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten beteiligen, die erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften zum Gegenstand haben. Damit erhält das Amt erste Befugnisse im Bereich des Verbraucherschutzes, der bislang in Deutschland nur vereinzelt behördlich durchgesetzt wird (etwa in § 20 UWG durch die Bundesnetzagentur).

Das BKartA hat unmittelbar nach Inkrafttreten der Novellierung eine Beschlussabteilung für Verbraucherschutz eingerichtet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, teilt dazu mit:

„Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber uns in einem ersten Schritt neue Untersuchungsinstrumente im Bereich des Verbraucherschutzes übertragen hat. Gerade in