WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Google Shopping: Kommission verhängt Rekord-Geldbuße wegen Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichsdienstes
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung • Internetökonomie • Google • Vergleichsportale • Netzwerkeffekte

Google Shopping: Kommission verhängt Rekord-Geldbuße wegen Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichsdienstes

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung • Internetökonomie • Google • Vergleichsportale • Netzwerkeffekte

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.06.2017 – IP/17/1784 – Google Shopping

Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße i. H. von 2,42 Mrd. € gegen den Internetkonzern Google verhängt. Das Unternehmen hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinem Preisvergleichsdienst einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat. Das Unternehmen muss dieses Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen abstellen. Konkret bedeutet dies, dass Google für die Platzierung und Anzeige konkurrierender Preisvergleichsdienste auf seinen Suchergebnisseiten dieselben Verfahren und Methoden wie bei seinem eigenen Dienst anwenden muss. Andernfalls muss es Zwangsgelder von bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet zahlen. Zudem drohen Google Schadensersatzklagen. Die Entscheidung liegt noch nicht vor, da noch Geschäftsgeheimnisse geschwärzt werden. Inzwischen hat die Kommission aber die Position eines technischen Beraters