WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Filmen nicht erlaubt: Keine Diskriminierung bei Zugangsbeschränkung im Amateurfußball
Zugangsbeschränkung • Hausrecht • Mitbewerberbehinderung • Diskriminierungsverbot

Filmen nicht erlaubt: Keine Diskriminierung bei Zugangsbeschränkung im Amateurfußball

Zugangsbeschränkung • Hausrecht • Mitbewerberbehinderung • Diskriminierungsverbot

OLG München, Urteil vom 23.03.2017 – U 3702/16 Kart, Hausrecht

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Das Hausrecht erlaubt es einem Landesfußballverband, Dritte von der Bewegtbildberichterstattung über Amateurfußballspiele auszuschließen oder sie nur gegen Entgelt zuzulassen. Dieses Recht ist nicht auf Ausnahmefälle beschränkt.

(Leitsatz des Gerichts)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG

§ 5 Abs. 1 RStV

§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB

§§ 3, 4 Nr. 4 UWG, §§ 858, 1004 BGB

Sachverhalt

1

Die klagenden Medienunternehmen verlangen vom Beklagten die Unterlassung von Zugangsbeschränkungen beim Anfertigen von Videoaufzeichnungen von Fußballspielen der bayerischen Bayern- und Landesligen.

2

Die Klägerinnen sind Medienunternehmen und bieten (…) journalistische Informationsangebote im Internet an, auf denen sie u. a. Videobeiträge mit Ausschnitten von Amateurfußballspielen der Regionalliga Bayern, der Bayernligen und der Landesligen zum Abruf bereithalten. Die Klägerinnen