WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Bananen-Kartell: Verteidigung gegen Verwendung von Informationen der italienischen Finanzpolizei
Verteidigungsrechte • ECN • Beweismittel • Mitteilung der Beschwerdepunkte • Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung

Bananen-Kartell: Verteidigung gegen Verwendung von Informationen der italienischen Finanzpolizei

Verteidigungsrechte • ECN • Beweismittel • Mitteilung der Beschwerdepunkte • Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung

EuGH, Urteil vom 27.04.2017 – Rs. C-469/15 P, Pacific Fruit

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Aus Art. 12 VO (EG) Nr. 1/2003 kann nicht abgeleitet werden, dass es der Kommission verboten ist, Informationen zu verwenden, die von anderen nationalen Behörden als den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten weitergegeben werden, nur weil diese Informationen zu anderen Zwecken erlangt worden sind.

2. Die Kommission ist nicht verpflichtet, dem betreffenden Unternehmen vor der Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte mitzuteilen, dass sie über Beweise verfügt. Zur Wahrung der Verteidigungsrechte genügen die Mitteilung der Beschwerdepunkte und das Akteneinsichtsrecht.

3. Der Begriff „bezweckte“ Wettbewerbsbeschränkung ist eng auszulegen und kann nur auf bestimmte Arten der Koordination zwischen Unternehmen angewandt werden, die den Wettbewerb hinreichend beeinträchtigen, um davon ausgehen zu können, dass die Prüfung ihrer Wirkungen nicht notwendig ist.

4. Bei solchen