WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Der Beitrag des BGH zum private enforcement im Kartellrecht

Der Beitrag des BGH zum private enforcement im Kartellrecht

Dr. Wolfgang Kirchhoff

Geht es um private enforcement im Kartellrecht, steht heute Schadensersatz für Kartellrechtsverstöße im Mittelpunkt der Diskussion. Dazu hat der BGH mit den Urteilen „ORWI“ und „Lottoblock II“ grundlegende Entscheidungen verkündet, deren weitere Maßgeblichkeit nach Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie der Union (Richtlinie 2014/104/EU) es zu betrachten gilt. Doch das Thema private enforcement im Kartellrecht kann nicht auf Kartellschadensersatz verengt werden. Bevor die aktuellen Fragen behandelt werden, wird deshalb zunächst kurz auf die anderen Bereiche des private enforcement und ihre Entwicklung durch die Rechtsprechung des BGH eingegangen.

German Federal Court of Justice (BGH) and private enforcement
The article displays the contribution of the German Federal Court of Justice (BGH) to private enforcement in antitrust law, which is not limited to cartel damages claims. Immediately after German competition law entered into force in 1958, the court applied the