Österreich: Zusammenschlusskontrolle auch im Bereich der Glücksspielregulierung anwendbar
Österreich • Fusionskontrolle • Glücksspiel • Marktbeherrschende Stellung • Missbrauchskontrolle • Marktanteile
OGH Österreich, Beschluss vom 21.12.2016 – 16 Ok 11/16b, Glücksspielregulierung
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Trotz der starken Regulierung durch das Glücksspielgesetz findet auf den entsprechenden Märkten Wettbewerb statt, sodass die Wettbewerbsregeln anwendbar sind.
(LS von der Redaktion formuliert)
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
§§ 4, 12 Abs. 1 KartG
§ 36 GWB
Sachverhalt
Am 23.12.2015 meldete die österreichische N AG (in der Folge: Antragsgegnerin) zu BWB/Z-2906 einen Zusammenschluss an, wonach die Antragsgegnerin den Erwerb von (direkt bzw. indirekt) mehr als 25 % der Anteile an der C AG (im Folgenden: CASAG) sowie von (indirekt) mehr als 25 % der Anteile an der Ö Gesellschaft mbH (in der Folge: ÖLG) sowie den Erwerb von Kontrolle an CASAG beabsichtige. Eine am 20.01.2016 von einer tschechischen Investorengruppe durch die A Holding a.s. zu BWB/Z-2933 erstattete weitere Zusammenschlussanmeldung, die ebenfalls den Erwerb von Kontrolle an CASAG zum Gegenstand hat,