Zwangslizenz für HIV-Medikament: Kartellrechtliche Grundsätze greifen nicht
Zwangslizenzeinwand • Patentrecht • Huawei • FRAND-Bedingungen • Einstweilige Verfügung
BPatG, Urteil vom 31.08.2016 – 3 LiQ 1/16 (EP), Isentress
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Bei der Frage, ob sich der Lizenzsucher im Rahmen eines Zwangslizenzverfahrens erfolglos bemüht hat, die Erfindung zu angemessenen geschäftsüblichen Bedingungen benutzen zu dürfen (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 PatG), ist in erster Linie auf die Perspektive des Lizenzsuchers abzustellen. Von ihm werden nur Bemühungen um eine Lizenz zu Bedingungen verlangt, die ein vernünftiger und wirtschaftlich handelnder Dritter an seiner Stelle zu tragen bereit wäre, wobei ihm – vorbehaltlich etwaiger Scheinbemühungen – gewisse Verhandlungsspielräume einzuräumen sind. Dabei kann er Umstände berücksichtigen, die aus seiner Sicht den Bestand des entsprechenden Patents in Frage stellen.
2. Das Angebot des Lizenzsuchers muss nicht den Anforderungen genügen, die an eine kartellrechtliche Zwangslizenz bzw. an den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand gestellt werden.
3. Neben der Dringlichkeit i. S. des § 85 Abs. 1