WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Intertemporale Anwendung des Kartelldeliktsrechts nach der 9. GWB-Novelle
– Vereinbarkeit von § 186 Abs. 3, 4 GWB mit Art. 22 der EU-Richtlinie zum Kartellschadensersatz –

Intertemporale Anwendung des Kartelldeliktsrechts nach der 9. GWB-Novelle

– Vereinbarkeit von § 186 Abs. 3, 4 GWB mit Art. 22 der EU-Richtlinie zum Kartellschadensersatz –

RA Dr. Alex Petrasincu, LL.M. (Columbia) / RAin Dr. Felicitas Schaper

Die 9. GWB-Novelle regelt den Kartellschadensersatz umfassend neu. Die neuen §§ 33a ff. GWB setzen die EU-Richtlinie zum Kartellschadensersatz ins deutsche Recht um. Dabei hat der deutsche Gesetzgeber nun – anders als noch bei der 7.  GWB-Novelle – spezielle Übergangsregelungen für den Kartellschadensersatz getroffen. Einige Unklarheiten zur intertemporalen Geltung vermeidet die 9. GWB-Novelle dadurch von vornherein. Allerdings setzen die deutschen Übergangsregelungen die Vorgaben der Richtlinie zur zeitlichen Anwendbarkeit an manchen Stellen nur unzureichend um. Die sich daraus ergebende teilweise Europarechtswidrigkeit der Übergangsregelungen wirft im deutschen Recht weitere Fragen auf.

Intertemporal Application of the New German Provisions on Cartel Damages Claims
The 9th amendment of the German Act Against Restraints of Competition (ARC) sets the basis for a comprehensive reform of the cartel damages regime.