WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Die Akteneinsicht des ehemaligen Betroffenen nach Abschluss des Kartellbußgeldverfahrens

Die Akteneinsicht des ehemaligen Betroffenen nach Abschluss des Kartellbußgeldverfahrens

Dr. Olivier Gänswein

Für Unternehmen, die mutmaßlich an einem Kartellverstoß beteiligt waren, kann sich die Kenntnis der Verfahrensakten für die Ausarbeitung einer Verteidigungsstrategie in Follow-On-Schadensersatzprozessen als hilfreich erweisen. Nicht immer haben aber ehemalige Betroffene im Verfahren vollumfänglichen Zugang zu den Akten erhalten – insbesondere wenn das Kartellverfahren eingestellt wurde. Dieser Beitrag untersucht, auf welcher Grundlage ehemalige Betroffene nach Abschluss eines Kartellbußgeldverfahrens beim Bundeskartellamt noch Akteneinsicht verlangen können. Er kommt zu dem Schluss, dass der Zugang zu den Akten, wenn überhaupt, allenfalls eingeschränkt möglich ist.

The right of the accused to access the file after closing of the cartel investigation by the Federal Cartel Office
The right to access the file is of significant importance in light of increasing cartel damage proceedings. For companies having allegedly participated in a cartel the knowledge of the