DER BETRIEB Arbeitsrecht (bis März 2022)
Rechtliche Gestaltungsspielräume beim Drittpersonaleinsatz
– EuGH-Rechtsprechung zur Leiharbeitsrichtlinie und Vergleich mit dem aktuellen AÜG –

Rechtliche Gestaltungsspielräume beim Drittpersonaleinsatz

– EuGH-Rechtsprechung zur Leiharbeitsrichtlinie und Vergleich mit dem aktuellen AÜG –

Prof. Dr. Eckhard Kreßel

Die Richtlinie über Leiharbeit vom 19.11.2008 ist in Deutschland in mehreren Schritten durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) umgesetzt worden, das – wenn auch in sehr unterschiedlichen Ausprägungen – eine lange Tradition hat. Inzwischen hat der EuGH die Richtlinie in zahlreichen Entscheidungen konkretisiert, gleichwohl gibt es in Deutschland beim sog. Drittpersonaleinsatz große Unsicherheit bei der Anwendung dieser Rechtsvorschriften. Die Richtlinie selbst sieht in den Erwägungsgründen und im Inhalt wichtige Gestaltungsmöglichkeiten vor, die Vorteile und Chancen für Unternehmen und Beschäftigte besitzen; diese Gestaltungsspielräume gilt es im Folgenden vor dem Hintergrund der Rspr. des EuGH und der aktuellen Vorlagebeschlüsse zu untersuchen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Bisherige Rechtsprechung des EuGH zur Leiharbeitsrichtlinie
    • 1. EuGH zum Begriff der Arbeitnehmerüberlassung (Alpenrind I)
    • 2. EuGH zu Gleichbehandlung und Missbrauch
    • 3. EuGH zur